SiGeKo
Die EU hat im Jahr 1997 eine Baustellenrichtlinie beschlossen.
Diese schafft die Grundlage der Koordination der Sicherheitseinrichtungen auf
Baustellen. Ziel ist es, aufgrund der Koordination der Sicherheitsmassnahmen
einen erhöhten Gesundheitszustand der Mitarbeiter zu erreichen.
Diese Zusatzmaßnahme wird mit der Baugenehmigung für grössere Baumaßnahmen
gefordert und ein Koordinator hat den Planungs- und Bauprozess von der Planung bis zur
Fertigstellung einschl. der erforderlichen Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen (z.B. wie
werden die Fenster geputzt?) zu überprüfen und zu überwachen.
Für diese Tätigkeit ist eine Zusatzausbildung erforderlich.
Wir sind aufgrund unserer Qualifikation in der Lage, diese Leistungen auszuführen.
Was können wir für sie tun?
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